Dritter Gentechnikbericht fertiggestellt
243 neue Anträge und 35 neue gentechnische Anlagen – Genomforschungprojekt "Gen-au" – GVO Mais für Import zugelassen – vermehrte Sicherheitsforschung
Der dritte Bericht umfasst den Zeitraum von 1. Juni 2001 bis 1. Juni 2004. Er wurde von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Auftrag gegeben und von der Gentechnikkommission erstellt.
Der Bericht umfasst alle in Österreich durchgeführten Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in geschlossenen Systemen, Information über das Freisetzen von GVO, Inverkehrbringen von Erzeugnissen und durchgeführte Genanalysen und Gentherapien am Menschen.
Sie ist mit drei wissenschaftlichen Ausschüssen im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingerichtet. Im Gesundheitsministerium ist eine Geschäftstelle eingerichtet.
Die Gentechnikkommission berät die Behörde über grundsätzliche Fragen der Anwendung der Gentechnik.
Gentechnik in Österreich
Jede Arbeit mit GVO in geschlossenen Systemen dh. im Labor ist anmelde- bzw. genehmigungspflichtig. Es gibt 3 Sicherheitsstufen.
Österreich und die EU
Österreich und die EU haben verschiedene Ansichten bezüglich Freisetzung und Inverkehrbringen von Erzeugnissen die aus GVO bestehen.
Österreich setzt sich weiterhin gehen die Zulassung von GVOs ein.
EU
Es gibt eine neue Freisetzungsrichtlinie, die auch Österreich am 23.10.2004 im Nationalrat verabschiedet hat.
Quelle: APA.OTS
Der dritte Bericht umfasst den Zeitraum von 1. Juni 2001 bis 1. Juni 2004. Er wurde von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Auftrag gegeben und von der Gentechnikkommission erstellt.
Der Bericht umfasst alle in Österreich durchgeführten Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in geschlossenen Systemen, Information über das Freisetzen von GVO, Inverkehrbringen von Erzeugnissen und durchgeführte Genanalysen und Gentherapien am Menschen.
- Insgesamt wurden 243 neue Anträge für Arbeiten mit GVOs und 35 Anträge für neue gentechnische Anlagen gestellt. Die Autoren des Berichtes führen dies auf die Neuansiedelung von Betrieben zurück.
- Im Bereich Gentherapie wurden keine Anträge gestellt.
- Für Freisetzung von GVOs und Inverkehrbringung von Erzeugnissen aus GVOs wurden keine Anträge gestellt.
- Im September 2001 wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Genomforschungsprogramm ("GEN-AU") ausgeschrieben. Österreich erhofft sich dadurch eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in diesem Forschungsgebiet. Im Bericht heißt es "die Ergebnisse der Genomforschung sollen zu einem neuen Bild und Verständnis über Ursachen und Abläufe von Lebensvorgängen verhelfen, sowie zu einem besseren Verständnis der Ursachen menschlicher Erkrankungen und zur Entwicklung neuer Medikamente und Therapien beitragen. Aber auch die Bekämpfung von Tier- und Pflanzenkrankheiten könne durch Erkenntnisse aus der Genomforschung erhebliche Fortschritte machen "
- Am 19. Mai 2004 wurde in der EU der Mais (Zuckermais) BT11 für den Import zu Nahrungsmittelzwecken zugelassen, obwohl sich eine Reihe von Mitgliedstaaten (darunter auch Österreich) dagegen aussprach.
- Im Bereich Sicherheitsforschung wurden unter anderem Monitoring von mit gentechnisch verändertem Mais kontaminierte Maisfelder durchgeführt, GVO-freie Bewirtschaftungsgebiete, "Concepts of Coexistence", Toxikologie und Allergologie von GVO-Produkten und Transgene Obstbäume untersucht.
Sie ist mit drei wissenschaftlichen Ausschüssen im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingerichtet. Im Gesundheitsministerium ist eine Geschäftstelle eingerichtet.
Die Gentechnikkommission berät die Behörde über grundsätzliche Fragen der Anwendung der Gentechnik.
Gentechnik in Österreich
Jede Arbeit mit GVO in geschlossenen Systemen dh. im Labor ist anmelde- bzw. genehmigungspflichtig. Es gibt 3 Sicherheitsstufen.
Österreich und die EU
Österreich und die EU haben verschiedene Ansichten bezüglich Freisetzung und Inverkehrbringen von Erzeugnissen die aus GVO bestehen.
Österreich setzt sich weiterhin gehen die Zulassung von GVOs ein.
EU
Es gibt eine neue Freisetzungsrichtlinie, die auch Österreich am 23.10.2004 im Nationalrat verabschiedet hat.
Quelle: APA.OTS
klea_k - 14. Mai, 21:33
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